AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Sevion, Inhaber Michael Sever

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Geschäftsbeziehungen zwischen
Sevion, Inhaber Michael Sever, Am Roßacker 15, 83022 Rosenheim
– nachfolgend „Sevion“ genannt –
und dem jeweiligen Kunden.

1. Ausschließlichkeit der vorliegenden AGB

Für den Vertrag gelten ausschließlich die im Folgenden aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere – auch übermittelte – Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Gültigkeit von Angeboten

An unser Angebot halten wir uns für einen Zeitraum von 4 Wochen ab Datum des Angebots gebunden. Das Angebot erlischt für den Fall der Nicht-Annahme bis zum vorgenannten Zeitpunkt oder der Unterbreitung eines geänderten Angebots.

3. Urheberschutz – Vervielfältigungen – Verwendung von Dokumenten

Für die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Dokumente bleiben sämtliche Ansprüche im Zusammenhang mit dem Urheberschutz bestehen und werden von uns beansprucht. Vervielfältigungen sind nur ungekürzt und mit unserer schriftlichen Einwilligung zulässig. Die Dokumente dürfen nur für Zwecke im unmittelbaren Zusammenhang mit der vereinbarten Dienstleistung verwendet werden (Zweck der energetischen Verbesserung des vertragsgegenständlichen Gebäudes).

4. Leistungen Dritter

Leistungen außerhalb der in diesem Vertrag geschuldeten Vereinbarungen werden ausschließlich vom Kunden an Dritte vergeben. Etwaige Ansprüche aus diesen gesonderten Vertragsverhältnissen können nicht zulasten von Sevion geltend gemacht werden. Sevion haftet nicht für Planungs- oder Ausführungsmängel Dritter. Der Auftraggeber gestattet Sevion ausdrücklich den Einsatz von Subunternehmern für die vereinbarte Beratungstätigkeit.

5. Termine

Genannte oder vereinbarte Termine bezüglich unserer Leistungen sind keine Fixtermine.

6. Nacharbeiten / Mehraufwand

Notwendige Zusatzarbeiten, die nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, werden gesondert zu den im Angebot aufgeführten Kostensätzen abgerechnet.

7. Begehungen

Die Organisation und Verantwortung aller rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für Begehungen liegen ausschließlich beim Kunden.

8. Überwachung / Kontrolle von Baumaßnahmen und Ausführungsarbeiten

Sofern nicht schriftlich vereinbart, erbringt Sevion keine Objekt- oder Überwachungstätigkeiten und auch keine daraus resultierenden Beratungsleistungen.

9. Verkehrssicherungspflicht

Sevion trifft im Bereich aller Flächen des Vertragsobjektes keine eigene Verkehrssicherungspflicht.

10. Wohnungseigentümergemeinschaft

Handelt es sich beim Auftraggeber um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, so steht der Vertrag unter der Bedingung, dass ein rechtswirksamer Beschluss der WEG vorliegt und keine Klage gemäß § 46 WEG erhoben wurde.

11. Grundlagen für Konzepte und Beratungsleistungen

Unsere Leistungen basieren ausschließlich auf den vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen. Die Verantwortung über deren Richtigkeit verbleibt beim Kunden. Eine Überprüfung der Angaben ist nicht Bestandteil unserer Leistung.

12. Einhaltung der Antrags- und Fördervorgaben

Die Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben und Förderkriterien obliegt allein dem Kunden.

13. Unabhängigkeit des Vergütungsanspruchs

Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig von der Gewährung einer Förderung oder sonstigen vermögensbezogenen Vorteilen.

14. Abgrenzung zu Planungs-/Ingenieur-/Architektenleistungen

Die durch Sevion bereitgestellten Dokumente, Skizzen oder Angaben stellen keine Ausführungs-, Werk- oder Detailplanung dar und dürfen nicht als Grundlage für bauliche Maßnahmen verwendet werden. Sie dienen ausschließlich energetischen Aspekten und müssen im Rahmen einer gesonderten Planung durch Architekten oder Ingenieure geprüft, konkretisiert und umgesetzt werden.

Sie stellen keine Kostenschätzung oder Kostenberechnung dar. Etwaige Kostenüberschreitungen begründen keine Haftung seitens Sevion. Angaben zum baulichen Ist-Zustand beziehen sich lediglich auf energetische Aspekte und nicht auf Baumängel. Aussagen zu Maßnahmen erfolgen ohne Prüfung einer Genehmigungspflicht; eine solche Prüfung ist vom Kunden durch eine berechtigte Person einzuholen.